| Richtlinien für das Betauchen von besonders geschützten Wracks in Kroatien | |||
In Kroatien wurden einige Wracks durch eine Verordnung des Kulturministeriums unter besonderen Schutz gestellt. Das Betauchen dieser Wracks ist nur mit einer zusätzlichen Genehmigung und unter Aufsicht erlaubt. |
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Baron Gautsch
Österreichischer Luxusliner Rovinj |
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Bristischer Mienenräumer Novigrad |
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S 57
deutsches Torpedoschnellboot Zuljana (Halbinsel Peljesac) |
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Szent Istvan Österreichisches Schlachtschiff Premuda
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Üblicherweise haben die Ortsansässigen Tauchbasen die erforderlichen Genehmigungen, stellen die Tauchausweise aus und organisieren die Tauchgänge. |
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