Wiederkehrende Überprüfung von Tauchgeräten
Entsprechend der Versandbehälterverordnung (enthält laut Kesselgesetz die Prüfbestimmungen) werden für Tauchgeräte folgende, neue Prüfintervalle vorgeschrieben. Die Prüfungen werden vom TÜV durchgeführt. Viele Tauchsportfachgeschäfte bieten Sammeltermine an.
Auszug aus
BGBl. II Nr. 255/1997
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Versandbehälterverordnung 1996 geändert wird
§ 18 Abs. 10 werden folgende Z 3 und 4 hinzugefügt:
3. Flaschen für tragbare Tauchgeräte, einschließlich derFlaschen für Rettungs- und Tarierwesten, welche nicht ausreichend gegen äußere und innere Korrosion geschützt sind (Kennzeichnung ,,TG''), sind ergänzend zu den Bestimmungen des Abs. 4 wiederkehrenden Untersuchungen in Form von äußeren und inneren Besichtigungen im vierten und siebten Jahr des zehnjährigen Prüfungsintervalles zu unterziehen.